Weihnachten und leuchtende Kinderaugen – was gibt es Schöneres? Auch wenn es naheliegend ist, dass Eltern Enttäuschungen am Weihnachtsabend vermeiden möchten, sollten sie unbedingt genauer hinschauen, wenn es um Wünsche für vernetztes Spielzeug geht. Sprechende Puppen, Mini-Roboter, intelligente Spiele, die mithilfe eingebauter Software auf die Umgebung und vor allen Dingen auf ihr Gegenüber reagieren, eröffnen mit der Möglichkeit der Interaktion ganz neue Spieldimensionen. Sie können zudem gezielt Lernprozesse von Kindern fördern und sind für Eltern mitunter ein Mittel, Kindern einen ersten spielerischen Umgang mit digitalen tools zu ermöglichen. Das ist die eine Seite, die Kehrseite aber: es besteht die Möglichkeit, dass die Privatsphäre verletzt wird und Daten wie Audiodateien unbemerkt ins Netz wandern.
Die Bundesnetzagentur weist daher gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit mit Nachdruck daraufhin, dass Eltern beim Kauf von smart toys aber auch vernetzten Alltagsgegenständen, wie z.B. smart watches, Produktbeschreibung und Datenschutzbestimmungen sorgfältig lesen. „Smarte Spielzeuge sehen oft harmlos aus. Sobald sie jedoch unbemerkt Ton oder Bild aufnehmen und diese Daten weitersenden können, sind sie verboten”, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Wertvolle Informationen rund um den Umgang mit smart toys finden Sie auf den Seiten des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) wie auch auf den Seiten des Familienratgebers schau hin.