Der Schulwechsel ist in den seltensten Fällen ein schöner Anlass. Häufigste und noch harmloseste Varianten sind der Umzug der Familie. Oder der Übertritt von der Grundschule auf Mittel-, Realschule oder Gymnasium. Doch es gibt auch ernstere Gründe. Wie die Überforderung eines Schülers, dauernder Streit mit Lehrkräften oder gar Mobbingvorfälle mit Mitschülern. Oft geht der Wunsch nach einem Schulwechsel dabei von den Kindern aus. Eltern sollten sich allerdings den Schritt gut überlegen.

„Ein Schulwechsel bringt immer soziale und schulische Herausforderungen mit sich“, warnt Daniel Otto vom Bayerischen Kultusministerium. Auch wenn der Wechsel innerhalb eines Bundeslandes stattfindet, ist dessen Vermittlung dennoch von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich. Zudem sollte auch die nötige Gewöhnung des Kindes an die neue soziale Umgebung nicht unterschätzt werden. „Zum Bewältigen der neuen Herausforderungen stehen den Schülern und Erziehungsberechtigen an der neuen Schule mit den Klassen-, Verbindungs- und Beratungslehrkräften sowie den Schulpsychologen und Schulberatungsstellen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.“

Den Anforderungen gerecht werden

Wenn ein Schulwechsel aus guten Gründen nicht vermeidbar ist, legt das Kultusministerium den Betroffenen keine Steine in den Weg. „Im Laufe einer Bildungslaufbahn sind Wechsel in der Schullaufbahn aufgrund des Durchlässigkeit des bayerischen Schulsystems stets möglich. Sinnvoll erscheint ein solcher Wechsel immer dann, wenn die neue Schulart diejenige ist, die den Schülern den für sie individuell am besten geeigneten Schulabschluss bieten kann.“

Der wichtigste Grund für einen Schulwechsel ist für Otto demnach die passende Anforderung für jedes Kind zu finden. Diese kann zu hoch sein, so dass etwa ein Wechsel vom Gymnasium an die Realschule in Frage kommt. Sie kann aber auch zu niedrig ausfallen, so dass Eltern auch die Wahl einer höheren Bildungseinrichtung in Betracht ziehen können. So wechselten etwa in Bayern im vergangenen Schuljahr von der Realschule rund 3 200 Schüler an die Mittelschule sowie rund 2 250 an das Gymnasium. Vom Gymnasium wechselten rund 550 Schüler an die Mittelschule sowie rund 5 450 an die Realschule.

An Privatschulen Stärken neu entdecken

Doch nicht nur die allgemeine Leistungsanforderung, sondern auch neu entdeckte Stärken des Schülers können Grund für einen Wechsel sein. Wenn Erziehungsberechtigte etwa auf einmal großes musikalisches Interesse und Talent bei ihrem Schützling entdecken, während er in Mathematik nur schlechte Noten nach Hause bringt, könnte auch dies zum Nachdenken anregen. Zu beachten dabei: Gerade Privatschulen bieten heutzutage oft ein breites Angebot an kreativen, künstlerischen Bildungsmöglichkeiten.

Doch selbst wenn der Schüler die ihm angemessene Ausbildung nahe seines Wohnortes erhält, kommt es leider immer öfter zu einem dringenden Wunsch des Kindes, die Einrichtung nicht mehr besuchen zu müssen. Grund dafür ist die auf deutschen Schulhöfen immer mehr zunehmende psychische und physische Misshandlung von Schülern untereinander, kurz gesagt: Mobbing. Der Sprecher des Kultusministerium rät in diesem Fall allerdings Eltern und betroffenem Kind nicht sofort die Flucht zu ergreifen. „Psychische und physische Gewalt wird an den bayerischen Schulen nicht geduldet. Das Spektrum der Instrumentarien, ihr zu begegnen, reicht von pädagogischen Maßnahmen über Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft“, erklärt Otto.

Für den Fall, dass von Mobbing Betroffene Beratung wünschen, stünden die Klassenleitung, die Verbindungslehrkräfte, die Beratungslehrkräfte sowie die Schulpsychologen als Ansprechpartner zur Verfügung. Tatsächlich müssen die Eltern des betroffenen Kindes es zuerst über diesen Weg versuchen, das Mobbing einzudämmen. Erst, wenn nachweisbar trotz der schulischen Gegenmaßnahmen sich das Kind weiterhin physischer und psychischer Gewalt seitens seiner Mitschüler ausgesetzt fühlt, ist ein Schulwechsel gerechtfertigt.

Wechsel in Absprache mit alter und neuer Schule

Ist die Entscheidung aus nachvollziehbaren Gründen und nach reiflicher Überlegung gefallen, steht einem Schulwechsel rechtlich nichts mehr im Wege. Denn: Laut Artikel 44 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz haben Eltern das Recht für ihr Kind Schulart, Ausbildungsrichtung und Fachrichtung frei zu wählen. Einige konkrete Schritte gilt es allerdings noch zu beachten. So sollte der Wechsel auf jeden Fall in enger Absprache mit alter und neuer Schule erfolgen und – wenn möglich – zum neuen Schuljahr oder wenigstens zum Halbjahreszeugnis. Bei psychischen oder körperlichen Gründen gilt es das Gutachten des Schulpsychologen beziehungsweise des Schularztes einzuholen. Erziehungsberechtigte müssen zudem einen schriftlichen Antrag beim betreffenden Schulamt einreichen. Vorlagen dazu stehen auf der Webseite des Kultusministeriums zum Download bereit.

Christoph Kastenbauer